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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Beratung und Seminare

Christina Schepker
Coach-Geflüster
Wilstedter Kirchweg 14
28870 Ottersberg

info@coach-gefluester.de
Tel.: 0179 4769680



– nachstehend „Coach“ bzw. „Veranstalterin“ genannt –

Die nachfolgenden AGBs gelten für die Webseite „Coach-Geflüster“ von Christina Schepker (im Folgenden auch Auftragnehmerin genannt). Die Webseite dient zur Information der Nutzenden über die Arbeit und die Angebote von Christina Schepker.

Die Nutzenden der Webseite schließen mit der Anbieterin einen Benutzervertrag über die Benutzung der Webseite. Diese AGB regeln die diesbezügliche Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Nutzenden. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Christina Schepker und der Klientin, dem Klient gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nutzende der Website verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der ABG zu informieren, indem sie die ABG aufrufen.
 

Hinweise bezüglich Abmahnversuchen


Sollten der Inhalt oder die Gestaltung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich, Christina Schepker um eine diesbezügliche Nachricht ohne Kostennote.

Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen oder Elemente unverzüglich entfernt oder korrigiert werden. Eine Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich. Werden von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme Kosten ausgelöst, werde ich diese vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen einreichen.

Nachfolgend wird unterschieden in


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung und
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Ich, Christina Schepker – führe Coaching, Beratung und Seminare gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für mich, Christina Schepker nur verbindlich, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.

1.2. Die von beiden Vertragsparteien akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin und Beraterin Christina Schepker (nachfolgend Auftragnehmerin oder Coachin genannt) und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (nachfolgend auch Klient/Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Christina Schepker nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung der Klientin/des Klienten) vor. Jede Entscheidung der Klientin/des Klienten ist eigenverantwortlich.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des/der Vertragspartner:in, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmenden abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern:innen und Unternehmen im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit der Vertragspartnerin.

1.5. Die Coachin ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Coaching- bzw. Beratungsvertrages heranzuziehen.

1.6. Christina Schepker erbringt ihre Coaching- bzw. Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
 

1.7. Die Coachin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coachings oder einer Beratung; Anmeldung zu einem Seminar via Online-Anmeldeformular; schriftliche Buchung eines Coachings oder Seminars – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme dieses Angebots (Auftragsbestätigung) durch die Auftragnehmerin zu Stande.
 

2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches die Auftragnehmerin für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.

 

3. Vergütung

3.1. Die Coachin erhält für das Coaching das vereinbarte. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden.
 

3.2. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der/die Auftraggeber:in. Näheres hierzu wird in der Coaching-Vereinbarung geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus der Coaching-Vereinbarung kann von der/dem Klienten:in kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten:in unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin (telefonische Terminvereinbarungen sollten bis zu einem Tag zuvor vom Klienten spätestens abgesagt werden) bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

 

4. Absage eines Termins

4.1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Die Klientin, der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
 

4.2. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 1 Werktag vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

5.1. Christina Schepker ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
 

5.2. In diesem Fall wird die Coachin die Klientin/den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die Klientin/der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

 

6. Copyright

6.1. Alle an die Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der Klientin/des Klienten bestimmt.
 

6.2. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Christina Schepker. Der Klientin/dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Christina Schepker ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

 

7. Versicherungsschutz

7.1. Jede Klientin/jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

7.2. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer die Auftraggeberin. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Christina Schepker.
 

7.3. Für die von Christina Schepker durchgeführte Seminare, Workshops usw. gelten die AGB für Seminare.

 

8. Haftung

8.1. Die Informationen und Hinweise in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Christina Schepker handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
 

8.2. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Klienten.

 

9. Vertraulichkeit

9.1. Christina Schepker verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
 

9.2. Darüber hinaus verpflichtet sich Christina Schepker, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

10. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
 

10.1  Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Christina Schepker steht der Klientin/dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Klientin/vom Klienten geleistet. Diese sollten daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.

 

11. Abgrenzung zur Psychotherapie

11.1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coachin-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten:innen und Ärzt:innen abgrenzt.

11.2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
 

11.3. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung der Klientin/des Klienten, womit eine Steigerung ihrer/seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

 

12. Sektenerklärung
 

12.1  Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

 

13. Schlussbestimmung
 

13.1  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Klientin/dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort ist Verden. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Verden.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ottersberg, 03.06.2026                                Christina Schepker
 

 

 

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare

1. Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Seminar-Veranstalterin nach diesem Vertrag mit ihrer/seinem Vertragspartner:in, nachstehend „Teilnehmer:in“ genannt.

 

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der/dem Teilnehmer:in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der Teilnehmer:in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die/der Teilnehmer:in muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.
 

 

2. Vertragsgegenstand

2.1    Die Veranstalterin bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 16 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von der Veranstalterin in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.

 

2.2    Die Seminare und Coachings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren bzw. Coachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmende zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
 

 

3. Zustandekommen des Vertrages
 


3.1    Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2    Jede/r Teilnehmer:in erhält nach Eingang ihrer/seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3    Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Veranstalterin für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die der Veranstalterin durch die Nichtteilnahme entstehen, sind diesem gegen Nachweis zu erstatten.

3.4    Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines betrieblichen Gruppencoachings, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5    Die Veranstalterin behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
 

3.6    Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und den Teilnehmenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
 


 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis.

Die Teilnehmenden können per
 

  • Überweisung

  • Rechnung

  • Barzahlung vor Ort

ihrer Zahlungspflicht nachkommen.

4.3    Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht derVeranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten p.a. – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4    Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
 

4.5    Sämtliche Leistungen der Veranstalterin sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.


 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der/dem Teilnehmer:in.

 

5.2    Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmerin, einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
 


 

6. Stornierung

6.1    Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.

Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminares ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.

6.2    Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein/ Ersatzteilnehmer:in gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmende zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.

6.3    Jedem Teilnehmenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.

6.4    Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt Ihre/seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.

6.5    Die Veranstalterin behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht genügend Teilnehmende angemeldet haben oder ein Dozent:in/Coach:in/Trainer:in wegen Krankheit verhindert ist. Die schon bezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Zu weiteren Zahlungen ist die Veranstalterin in diesem Fall nicht verpflichtet.
 

6.6    Stornierung von Einzelcoachings: vereinbarte Einzelcoachings, die nicht einen Werktag vor dem vereinbarten Termin per E-Mail an info@coach-gefluester.de abgesagt werden, werden voll berechnet.


 

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1    Die Teilnehmenden tragen  die volle Verantwortung für ihre Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haften uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden.

Insbesondere ist sie/er in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie/er weder sich noch Dritte schädigt.

7.2    Die Teilnehmenden verhalten sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie/er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.

7.3    Die Seminarleiterin/Coachin/Trainerin ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.4    Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den/die Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen.

7.5    Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer;in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.6    Eine Teilnehmerin, ein Teilnehmer, die/der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies der Veranstalterin mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seiner/m jeweiligen Therapeuten:in absprechen.

7.7    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.

7.8    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung sind alle Teilnehmenden nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7.9    Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.
 


 

8. Verschwiegenheitspflicht

8.1    Die Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmenden/Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.
 

8.2    Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmende ist ausgeschlossen.
 


 

9. Haftung

9.1    Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
 

9.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
 

 

10. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
 

10.1  Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflich-ten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.
 

 

11. Schriftformklausel

11.1  Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

Ottersberg, 03.06.2026                                Christina Schepker

Wilstedter Kirchweg 14

28870 Ottersberg

cschepker@web.de

 

Tel.: +49 (0) 179 4769680

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